Zeugnisse
Beendet man ein Dienstverhältnis, so steht einem rechtlich ein Arbeitszeugnis zu. Dieses Zeugnis wird vom Arbeitgeber ausgestellt und stellt eine Beurteilung der Leistung, des Verhaltens und der fachlichen Fähigkeiten des Arbeitnehmers dar. Beabsichtigt man, seine bisherigen Arbeitszeugnisse seiner Bewerbung beizulegen, sollte man diese zuvor von einem Fachmann prüfen lassen. Denn: Auch in scheinbar positiven Beurteilungen können sich negative Aussagen verbergen.
Die geheimen Codes der Zeugnisschreiber
Da es gesetzlich vorgeschrieben ist, dass sich ein Arbeitgeber im Arbeitszeugnis nur positiv über den Arbeitnehmer äußern darf, ergab sich das Problem, dass man aufgrund des Zeugnisses einen guten Arbeitnehmer nicht von einem schlechten Arbeitnehmer unterscheiden konnte. Aufgrund dieser Problematik entwickelte sich eine Art Geheimsprache, um mit Hilfe von positiven Formulierungen auch auf negative Eigenschaften des Mitarbeiters hinzuweisen.
Hier einige Beispiele:
"Herr XY hat alle ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erledigt" - Diese scheinbar positive Aussage lässt auf eine eher mittelmäßige Arbeitsleistung schließen. Wie bei einem Schulnotensystem gibt es hier feine Abstufungen, die auf den Grad der Leistung hinweisen. So wäre die Formulierung "...zu unserer vollsten Zufriedenheit..." eine glatte Eins, während die Formulierung "...hat sich bemüht, die übertragenen Aufgaben zu erledigen..." eine Sechs wäre. Die Aussage, der Mitarbeiter habe sich bemüht, heißt eigentlich "Er hat sich bemüht, aber nichts geschafft".
"Er war stets pünktlich und zeigte großes Einfühlungsvermögen im Umgang mit den Kolleginnen" - Der explizite Hinweis auf eine Selbstverständlichkeit wie Pünktlichkeit ist ebenfalls ein negatives Zeichen. Im Klartext heißt dieser Hinweis nichts anderes als "Der Mitarbeiter hat es mit der Pünktlichkeit nicht so genau genommen". Hat der Arbeitnehmer nicht gerade in einem sozialen Beruf gearbeitet, dann bedeutet der Hinweis auf das Einfühlungsvermögen gegenüber den Kolleginnen nichts anderes als dass der Kontakt zum weiblichen Personal über das Berufliche hinaus ging.
Im Zweifelsfall prüfen lassen
Ist man sich über die Tadellosigkeit eines Arbeitszeugnisses unsicher, sollte man es von einem Experten prüfen lassen. Gegen ein ungerechtfertigt "negativ" ausgestelltes Arbeitszeugnis kann man natürlich auch rechtliche Schritte unternehmen, doch sollte man abwägen, ob dies den Aufwand rechtfertigt, den ein Prozess gegen den ehemaligen Arbeitgeber mit sich bringt. Sollte sich ein Arbeitszeugnis als Hindernis für die weitere Karriere entpuppen, dann sollte man versuchen, sich mit dem ehemaligen Arbeitgeber außergerichtlich zu einigen und nur als letzte Instanz den Weg zu Gericht wählen.
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21.09.2011
Nachrichten
Das Gros der heutigen Beschäftigten hat die Angst um den Job tief verinnerlicht. Was ist, wenn der Arbeitgeber pleitegeht? Wo findet sich eine neue Stelle, wenn man jenseits der 50 ist, alleinerziehend, gering qualifiziert oder einen Beruf gelernt hat, für den kein Bedarf mehr existiert? Wir wollen mehr ... gute Arbeit für gutes Geld mit Qualifikationen, damit wir morgen noch gebraucht werden.